Wir suchen eine/n Weiterbildungsassistentin/assistenten.
Wir verfügen über eine 30-monatige Weiterbildungsberechtigung, bieten ein breites Spektrum der hausärztlichen Versorgung, ein tolles Team und flexible Arbeitszeiten.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung !



Impfungen 
Impfungen, für die kein kein zwingender direkter Arztkontakt erfolderlich ist (z.B. gegen Tetanus, Diphterie, Keuchhusten, FSME, Gürtelrose oder Lungenentzündung) können bei uns jeden Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 13h und 16.30h verabreicht werden.
Sie können diese Möglichkeit auch nutzen, um Ihren Impfpaß bezüglich des aktuellen Stands überprüfen zu lassen.
Bitte kommen Sie im genannten Zeitraum einfach mit Ihrem Impfpaß in die Praxis.
Dies gilt auch für geplante Reiseimpfungen, zu denen zuvor allerdings zwingend eine entsprechende ärztliche Beratung erfolgt sein muß.
 
Videosprechstunde
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, wann immer es möglich und sinnvoll ist, Sprechstundentermine von zu Hause oder unterwegs per Video über Ihr Smartphone wahrzunehmen.
Wir benötigen hierfür Ihre Mobiltelefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
Technisch ist das recht unkompliziert.
Im Moment der (telefonischen oder persönlichen) Terminvereinbarung bekommen Sie einen Link per SMS und/oder per E-Mail geschickt, in dem der Termin bestätigt wird.
Am Tag des Termins selbst werden Sie einige Stunden zuvor nochmals per SMS/E-Mail erinnert und gebeten, sich zur vereinbarten Uhrzeit einzuwählen.
Wenn es soweit ist, tippen Sie einfach auf die entsprechende Schaltfläche und befinden sich in unserem "virtuellen" Wartezimmer.
Selbstverständlich ist es möglich (und sogar wahrscheinlich), daß Sie nicht umgehend aufgerufen werden - wie eben auch im "echten" Wartezimmer.
Bitte bleiben Sie dann unbedingt "online" ! Wir sehen, daß Sie sich eingewählt haben und bereit sind.
Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt ruft Sie auf, sobald dies möglich ist und die Sprechstunde kann beginnen.
Vorteil der Videosprechstunde: Sie müssen nicht in die Praxis kommen und im Falle erforderlicher Rezepte können diese digital freigeschaltet werden. Papierdokumente liegen dann in der Praxis zur Abholung bereit.

Früh-Sprechstunde
Wir bieten jeden Freitag eine "Früh-Sprechstunde" von 7 bis 8 Uhr an.
Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Patientinnen und Patienten, die aus beruflichen Gründen nur eingeschränkt unsere bisherigen Sprechzeiten wahrnehmen können.
Bitte beachten Sie, daß es sich hierbei nicht um eine "offene" oder Notfall-Sprechstunde handelt. Eine entsprechende Terminvereinbarung ist also erforderlich.

E-Rezept
Seit Januar 2024 ist das E-Rezept der Standard bei Verordnungen von Medikamenten bei gesetzlich Versicherten.
Hier kurz das Wichtigste:
Das E-Rezept gibt es bislang nur für gesetzlich Versicherte. Die Regelung gilt außerdem nur für „Kassenrezepte“ und für die meisten Privatrezepte, die gesetzlich Versicherten ausgestellt werden, aber nicht für Hilfsmittel, Heilmittel (z.B. Krankengymnastik) und Betäubungsmittelrezepte („BtM“-Rezepte).
Ihre Versichertenkarte muß i.d.R. vor Erstellung von E-Rezepten einmal im Quartal in der Praxis eingelesen worden sein.
Sie erhalten bei der Erstellung eines E-Rezeptes keinen Papierausdruck, sondern können Ihr Medikament direkt in einer Apotheke unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte abholen, bzw. dort, falls nicht vorhanden, bestellen.
Wichtig ist, daß wir Ihre Rezeptbestellungen in unserer Praxis (telefonisch, per Webseite oder persönlich) wie bisher bearbeiten und überprüfen müssen, d.h. wir planen dafür weiterhin in der Regel eine Bearbeitungszeit von 2 Werktagen ein - daran ändert sich durch das E-Rezept also nichts. Beachten Sie dies bitte bei der Bestellung von Folgerezepten. Sollten Sie nach 2 Werktagen in der Apotheke nicht alle bestellten Medikamente ausgehändigt bekommen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Denken Sie bitte auch daran, daß das genannte Vorgehen nur für „Kassenrezepte“ gilt (s.o.). Sollten andere Verordnungen/Rezepte bestellt worden sein, müssen diese weiterhin abgeholt werden.
Die Abholung von Kassenrezepten in der Praxis ist also nicht mehr erforderlich.

Wenn Rezepte bei einem Sprechstundentermin ausgestellt wurden, sind diese in der Regel umgehend verfügbar, und können sofort in der Apotheke abgeholt werden.  

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