Aufnahme von Neupatienten
Wir erhalten fortlaufend Anfragen mit der Bitte um die Aufnahme in die hausärztliche Behandlung durch unsere Praxis.
Leider reichen unsere derzeitigen Kapazitäten jedoch nicht aus, um weitere Patienten unmittelber anzunehmen und dabei weiterhin die erforderliche Behandlungsqualität zu gewährleisten.
Wir sind derzeit in erster Linie bemüht, die bestehende Warteliste „abzuarbeiten“. Da dies jedoch auf absehbare Zeit nicht vollständig möglich sein wird, führen wir auch diese Liste derzeit nicht fort.
Sollten Sie dennoch Interesse haben, so bitten wir Sie, sich zu einem späteren Zeitpunkt an uns zu wenden.
Wir werden an dieser Stelle über den aktuellen Stand informieren.
E-Rezept
Seit Januar 2024 ist das E-Rezept der Standard bei Verordnungen von Medikamenten bei gesetzlich Versicherten.
Hier kurz das Wichtigste:
Das E-Rezept gibt es bislang nur für gesetzlich Versicherte. Die Regelung gilt außerdem nur für „Kassenrezepte“ und für die meisten Privatrezepte, die gesetzlich Versicherten ausgestellt werden, aber nicht für Hilfsmittel, Heilmittel (z.B. Krankengymnastik) und Betäubungsmittelrezepte („BtM“-Rezepte).
Ihre Versichertenkarte muß i.d.R. vor Erstellung von E-Rezepten einmal im Quartal in der Praxis eingelesen worden sein.
Sie erhalten bei der Erstellung eines E-Rezeptes keinen Papierausdruck, sondern können Ihr Medikament direkt in einer Apotheke unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte abholen, bzw. dort, falls nicht vorhanden, bestellen.
Wichtig ist, daß wir Ihre Rezeptbestellungen in unserer Praxis (telefonisch, per Webseite oder persönlich) wie bisher bearbeiten und überprüfen müssen, d.h. wir planen dafür weiterhin in der Regel eine Bearbeitungszeit von 2 Werktagen ein - daran ändert sich durch das E-Rezept also nichts. Beachten Sie dies bitte bei der Bestellung von Folgerezepten. Sollten Sie nach 2 Werktagen in der Apotheke nicht alle bestellten Medikamente ausgehändigt bekommen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Denken Sie bitte auch daran, daß das genannte Vorgehen nur für „Kassenrezepte“ gilt (s.o.). Sollten andere Verordnungen/Rezepte bestellt worden sein, müssen diese weiterhin abgeholt werden.
Die Abholung von Kassenrezepten in der Praxis ist also nicht mehr erforderlich.
Wenn Rezepte bei einem Sprechstundentermin ausgestellt wurden, sind diese in der Regel umgehend verfügbar, und können sofort in der Apotheke abgeholt werden.