E-Rezept
Ab Januar wird das E-Rezept zum neuen Standard bei Verordnungen von Medikamenten bei gesetzlich Versicherten. Um die Umstellung für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, erläutern wir hier kurz das Wichtigste:

Das E-Rezept wird aktuell nur für gesetzlich Versicherte eingeführt. Die Regelung gilt nur für „Kassenrezepte“, also nicht für Hilfsmittel, Heilmittel (z.B. Krankengymnastik), Betäubungsmittelrezepte („BtM“-Rezepte) und Privatrezepte.

Ihre Versichertenkarte muß i.d.R. vor Erstellung von E-Rezepten einmal im Quartal in der Praxis eingelesen worden sein.
Sie erhalten bei der Erstellung eines E-Rezeptes dann keinen Papierausdruck mehr, sondern können Ihr Medikament direkt in einer Apotheke unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte abholen, bzw. dort, falls nicht vorhanden, bestellen.

Wichtig ist, daß wir Ihre Rezeptbestellungen in unserer Praxis (telefonisch, per Webseite oder persönlich) wie bisher bearbeiten und überprüfen müssen, d.h. wir planen dafür weiterhin in der Regel eine Bearbeitungszeit von 2 Werktagen ein - daran ändert sich durch das E-Rezept also nichts. Beachten Sie dies also bitte weiterhin bei der Bestellung von Folgerezepten. Sollten Sie nach 2 Werktagen in der Apotheke nicht alle bestellten Medikamente ausgehändigt bekommen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Denken Sie bitte auch daran, daß das genannte Vorgehen nur für „Kassenrezepte“ gilt (s.o.). Sollten andere Verordnungen/Rezepte bestellt worden sein, müssen diese weiterhin abgeholt werden.
Die Abholung von Kassenrezepten in der Praxis ist also nicht mehr erforderlich. 


Terminvergabe über die Webseite
Aufgrund der hohen Zahl an Anfragen ist es uns leider derzeit nicht möglich, die Vergabe von Terminen über die Webseite anzubieten. Wir bitten daher, diese auf telefonischem Weg (oder ggf. persönlich) mit unseren Mitarbeiterinnen zu vereinbaren. Wir bitten um Ihr Verständnis. 


Willkommen in der neuen Gemeinschaftspraxis !
Sehr geehrte Patientinnen,
sehr geehrte Patienten,
ab dem 01. Oktober 2023 wird die bisherige Einzelpraxis Dr. Mann ihre Arbeit als Gemeinschaftspraxis gemeinsam mit Herrn Dr. Fent und Frau Dr. Adam (Weiterbildungsassistentin) aus der ehemaligen Gemeinschaftspraxis Dr. Wolff und Dr. Fent sowie einem vergrößerten Team von Arzthelferinnen fortsetzen.
Wir freuen uns, Ihnen weiterhin die gewohnte Versorgungsqualität zu bieten und unsere Erfahrungen aus beiden ehemaligen Praxen zu verbinden.
Ihnen und uns ist sicherlich bewußt, daß ein Praxiswechsel, bzw. eine Praxisneugründung besondere Herausforderungen, insbesondere organisatorischer Art, mit sich bringt. Wir bemühen uns daher, die Abläufe für Sie (und uns) so unkompliziert wir möglich zu halten. So werden Sie z.B. auf der Webseite vieles wiedererkennen.
Selbstverständlich werden z.B. auch Rezeptbestellungen weiterhin auf diesem Weg möglich sein (Rubrik "Rezeptbestellungen";  kleine Einschränkung; s. nächster Abschnitt).
Eine Besonderheit ergibt sich in der Anfangsphase:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigen wir beim ersten Kontakt eine Unterschrift für Ihr Einverständnis, damit alle Ärzte und das gesamte Team auf ihre Daten zugreifen dürfen - entsprechende Formblätter liegen bei uns aus.
Alternativ können Sie das Formular bereits vorab hier herunterladen und ausgefüllt mitbringen.
Da wir Rezepte, die online bestellt werden auch erst dann bearbeiten können, wenn Ihre Unterschrift vorliegt, ist die Rezeptbestellung auf diesem Weg beim allerersten Kontakt leider (noch) nicht möglich. Sie müssen hierzu persönlich kommen oder eine Person zu uns schicken, die das von Ihnen unterschriebene Formular mitbringt. Ab der nächsten Bestellung von Folgerezepten geht dann alles wie gewohnt weiter.
Wir bitten hier um Ihr Verständnis.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ihr Praxisteam




 

 

 

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